13.01.2026 –> Kl.1/2                            20.01.2026 –> Kl.3/4

Die gesetzliche Grundlage dafür bilden § 11 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen und § 26 a des Sächsischen Schulgesetzes sowie die Schulgesundheitspflegeverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Die Kinder sollten bitte vor der Untersuchung Zähne putzen und deshalb das Zahnputzzeug mitbringen.
Die Untersuchung wird in die Vorsorgepässe „Gesunde Zähne“ bei Schülern bis 12 Jahre
eingetragen. Bitte geben Sie diese am Tag der Untersuchung mit.

Bitte beachten Sie den Aushang im Schaukasten vor der Grundschule.

 

 

 

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